Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Holzenergie.
In der Luftreinhalteverordnung (LRV), Artikel 13 ist festgehalten, dass an Holzheizkesseln bis 70kW bis spätestens 12 Monate nach der Inbetriebnahme eine Abnahmemessung und anschliessend alle 4 Jahre eine periodische Emissionsmessung durchgeführt werden muss.
Die Emissionsgrenzwerte werden vom Bund in der LRV vorgegeben, können aber von jedem Kanton verschärft werden. Diese Messungen können durch die Kaminfeger und in einigen Kantonen auch durch die Heim AG Heizsysteme durchgeführt werden. Aktuell gibt es regelmässig Änderungen und Anpassungen, im Zweifelsfall darfst du dich gerne an die Heim AG Heizsysteme wenden. Detailliertere Informationen zur Verordnung findest au im Merkblatt Emissionsmessung Pellets- und Hackschnitzel bis 70kW.
In der Luftreinhalteverordnung (LRV), Artikel 13 ist festgehalten, dass an Holzheizkesseln bis 70kW bis spätestens 12 Monate nach der Inbetriebnahme eine Abnahmemessung und anschliessend alle 4 Jahre eine periodische Emissionsmessung durchgeführt werden muss.
Die Emissionsgrenzwerte werden vom Bund in der LRV vorgegeben, können aber von jedem Kanton verschärft werden. Diese Messungen können durch die Kaminfeger und in einigen Kantonen auch durch die Heim AG Heizsysteme durchgeführt werden. Aktuell gibt es regelmässig Änderungen und Anpassungen, im Zweifelsfall darfst du dich gerne an die Heim AG Heizsysteme wenden. Detailliertere Informationen zur Verordnung findest im Merkblatt Emissionsmessung Stückholzkessel bis 70kW.
Durch die Fernwartung kann unser Service-Team den Zustand und die Leistung einer Wärmepumpe aus der Ferne überwachen, Einstellungen anpassen und potenzielle Probleme frühzeitig erkennen. Dies reduziert nicht nur Ausfallzeiten und Wartungskosten, sondern sorgt auch für einen optimierten und energieeffizienten Betrieb der Anlage.
In der Anleitung zeigen wir dir, wie du Störungen ablesen kannst.
In der Anleitung zeigen wir dir, wie du die Temperatur einstellen kannst.